Was ist ein Aufhebungsvertrag? –
Lindacher warnt vor der Unterschrift
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Was ist ein Aufhebungsvertrag? Das Wissen um die Antwort auf diese Frage schützt Sie in den meisten Fällen schon vor gravierenden Fehlern. Der Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam ein Arbeitsverhältnis beenden. Dabei müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden und generell muss der Arbeitgeber dann keine Kündigungsschutzbestimmungen beachten. Meist werden in Verbindung mit Aufhebungsverträgen Abfindungen gezahlt, die vorher mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben ist, muss ein Aufhebungsvertrag in Schriftform vereinbart werden. Und zusätzlich hat der Betriebsrat in den individuellen Fällen von Aufhebungsverträgen kein Mitbestimmungsrecht.
Vorsicht vor der Unterschrift!
Insbesondere für den Arbeitnehmer birgt der Aufhebungsvertrag große Gefahren: Liegt es doch oft im Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über den Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung von Kündigungsschutz-Regelungen „los zu werden“. Und ist der Aufhebungsvertrag erst mal unterschrieben, ist es in der Regel schwer, hier noch einmal Boden zurückzugewinnen.
Rechtsanwalt Lindacher: „Unabhängig davon, was Ihr Arbeitgeber sagt: Lassen Sie sich vor dem Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags nie unter Druck setzen – und anwaltlich beraten. Durch meine langjährige Arbeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die Gefahren, denen Sie durch einen möglichen Aufhebungsvertrag ausgesetzt sind. Ohne ausreichende Prüfung können Sie dadurch schnell ,ausmanövriert‘ werden. Deshalb: Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, rufen Sie mich an!“
Hier kann ich vom Fall meines Mandanten Thorsten R. berichten. Sein Unternehmen im Bereich Softwarelösungen für Industrie-Unternehmen bekam die Auswirkungen des Strukturwandels in der Automobilbranche massiv zu spüren. Klar, dass eine Verschlankung auch im Bereich des Personals notwendig geworden war. Diesen Fakt nahm sein Unternehmen aber zum Anlass, vor allem Arbeitnehmer, die unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten eigentlich einen stärkeren Schutz genießen, via Aufhebungsverträgen aus dem Unternehmen zu drängen. Aussagen wie „Sie sollten jetzt unterschreiben, weil die Bedingungen für Sie mit jedem Zögern schlechter werden“ oder „Wir finden im Ernstfall immer Gründe, um Ihnen auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen“, sind gefallen, womit Druck auf Thorsten ausgeübt wurde. Was sollte er tun? Unterschreiben – ja oder nein? Er hat sich in unserer Kanzlei gemeldet.
Wir haben es geschafft:
Die Prüfung des vorgelegten Aufhebungsvertrags hatte ergeben, dass sich tatsächlich Stolpersteine und Tricks darin befanden, die meinem Mandanten zum Nachteil gereicht hätten. Durch meine anwaltliche Unterstützung konnten wir die Bedingungen des Vertrages so aushandeln, dass sie immer fairer wurden – und wir konnten Zeit gewinnen. So schmolz der anfängliche Vorteil für das Unternehmen immer mehr dahin.
Außerdem verbesserte sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wieder deutlich zum Besseren. Beide Seiten einigten sich darauf, den Aufhebungsvertrag ad Acta zu legen – und das Beschäftigungsverhältnis von Thorsten L. ohne Einschränkungen aufrecht zu erhalten. „Im ersten Moment war das unerwartet für mich, doch auch mein unmittelbarer Abteilungsleiter war erleichtert, dass er mich ohne Blessuren halten konnte.“
Rechtsanwalt Lindacher: „Nehmen Sie einen Aufhebungsvertrag nicht einfach hin, da er meist gravierende Nachteile birgt und die optimalen Konditionen anfangs nie angeboten werden. Und sichern Sie sich unseren erfahrenen rechtlichen Beistand. Wir beraten Sie gerne!“
Wenden Sie die drohende Gefahr durch einen Aufhebungsvertrag mit anwaltlicher Unterstützung ab!
Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.
Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200
Ihr Thies Lindacher
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Oft bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber. Arbeitsverhältnis mit Abfindung beenden. Sperrzeit beachten. Arbeitsverhältnis beenden ohne Kündigungsfrist. Wie sieht es mit der Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus? Die Arbeitsverhältnis Beendigung via Abfindungsvertrag wirkt sich auch auf das Thema Arbeitslosengeld aus. Eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld muss berücksichtigt werden. Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abwicklungsvertrag ist ein separates Thema. Sie sollten nicht gleich auf Vertrag Abschluss antworten bzw. unterschreiben bevor, Sie sich haben anwaltlich beraten lassen. Hier geht es direkt auf diese Seite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht München.