Geschäftsführer und Vorstände sind deshalb darauf angewiesen, dass dieser fehlende gesetzliche Schutz durch vertragliche Instrumente im Geschäftsführerdienstvertrag bzw. im Vorstandsdienstvertrag kompensiert wird.
Hier gibt es sehr unterschiedliche Instrumente, die die Planbarkeit der Karriere gewährleisten und Schutz vor unliebsamen Überraschungen sicherstellen. Die entsprechenden Klauseln in Geschäftsführerdienstverträgen bzw. in Vorstandsdienstverträgen müssen individuell auf die persönliche Lebensplanung und den Unternehmenszuschnitt angepasst werden. Auch die Frage fachlicher und örtlicher Versetzbarkeit spielt in Geschäftsführerdienstverträgen bzw. in Vorstandsdienstverträgen eine nicht unbedeutende Rolle.