Die ordentliche Kündigung, die verhaltensbedingte Gründe hat (verhaltensbedingte Kündigung) bedarf häufig einer Abmahnung. Ferner führt das Arbeitsgericht bei der Prüfung einer solchen Kündigung eine Interessenabwägung durch. Es kommt ganz entscheidend auf Art und Schwere des angeblichen Verstoßes, auf die Betriebszugehörigkeit und den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses an. Da das Arbeitsgericht bei der Beurteilung einer ordentlichen Kündigung oft einen weiten Beurteilungsspielraum hat, lässt sich auch in diesem Bereich ein günstiges Paket für den Arbeitnehmer aushandeln, dass folgende Punkte beinhaltet:
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