Falls keine derartigen Vorkommnisse vorzuweisen sind, kann unter Umständen nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag für eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsvertrages sorgen.
Um einen effektiven und für Sie und Ihre Belange sicheren Verlauf der Sache zu gewährleisten sollten Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und stellen Sie sicher Ihrem Arbeitgeber immer einen Schritt voraus zu sein.
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