Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Meist erfordert die außerordentliche Kündigung einen wiederholten Vertragsverstoß der anderen Partei trotz Abmahnung oder einen besonders schwerwiegenden Vertragsverstoß, der das Vertrauensverhältnis so nachhaltig beschädigt, dass eine Fortsetzung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Des Weiteren muss eine Interessenabwägung zugunsten des Kündigenden ausgehen. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Kündigungsgründe erfolgen. Meist handelt es sich bei der außerordentlichen Kündigung um eine fristlose Kündigung.

Bei unkündbaren Arbeitnehmern kann es jedoch vorkommen, dass der Arbeitgeber im Falle der außerordentlichen Kündigung eine sogenannte soziale Auslauffrist einhalten muss, deren Länge der bei kündbaren Arbeitnehmern anwendbaren ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.

Außerordentliche Kündigung – die Auswirkungen

Eine außerordentliche Kündigung sollte im Allgemeinen bereits deshalb angegriffen werden, da sie im Lebenslauf und im Zeugnis bereits durch das ungewöhnliche Enddatum des Arbeitsverhältnisses offensichtlich wird. Dies kann bei künftigen Bewerbungen zu schweren Nachteilen führen und die weitere Karriere empfindlich beeinflussen. Zudem droht bei einer außerordentlichen Kündigung eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit für 12 Wochen, wenn gegen sie nicht vorgegangen wird, da die Agentur für Arbeit von selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ausgehen kann.

Gegenmaßnahmen

Wegen des Ausnahmecharakters der außerordentlichen Kündigung lässt sich häufig mit anwaltlicher Hilfe – selbst in Zweifelsfällen – eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung mit gutem Zeugnis und ggf. einer Abfindung erzielen. Die Arbeitsgerichte legen bei der außerordentlichen Kündigung einen besonders strengen Prüfungsmaßstab an. Auch die Betriebszugehörigkeit und der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses spielt bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eine große Rolle.

Außerordentliche Kündigung

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Sonstige Möglichkeiten

Selbst wenn der Mandant eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung scheut, kann mit anwaltlicher Hilfe auch außergerichtlich eine Einigung erzielt werden.

Auch im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann aber auch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses das Ziel eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass insbesondere die außerordentliche Kündigung nicht ohne anwaltliche Prüfung akzeptiert werden sollte, da sie einerseits häufig keinen Bestand hat und andererseits sehr negative Folgen haben kann.

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Die außerordentliche Kündigung betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf das Arbeitsverhältnis. Der Grund kann unterschiedlich sein. Wurde vorher vom Arbeitgeber eine Abmahnung an der Abeitnehmer gegeben? Oft erkennt der Arbeitnehmer den Grund für die fristlose Kündigung nicht an. Wie ist die Sicht des Aberbeitnehmers und die des Arbeitgebers? Viele derartige Fragen tauchen auf – und sind auch wichtig. Wir klären, welche Frist gilt, welche Gründe geltend gemacht werden können usw.

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Wichtige Codes und Stichwörter: BGB BAG. Frist beachten. Arbeitsverhältnis beenden. Gründe außerordentlich.  Sicht des Arbeitnehmers. Was das das BGB? Betriebsrat eingeschaltet?