Haben Sie die Chance einer Abfindung prüfen lassen?
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Es gibt Arbeitgeber, die darauf setzen, Mitarbeiter mit unfairen Methoden aus dem Betrieb zu vertreiben. Dazu stellen wir fest, dass die Kreativität beim Bossing, Mobbing oder anderen Arten der nicht respektvollen Behandlung ein weites Feld bietet. So denken sich manche „Führungsebenen“ einiges aus, was Mitarbeiter extrem drangsalieren kann. In dem ein oder anderen Fall werden sogar Krankheitsbilder offenkundig.
In diesen Fällen will man Ihnen als Führungsperson oder generell als Arbeitnehmer die versteckte oder offene Botschaft vermitteln, dass Ihre Anwesenheit im Betrieb nicht mehr gewollt ist. Aus Sicht dieser Arbeitgeber wäre es dann optimal, wenn Sie als Mitarbeiter mit der Eigenkündigung dem Unternehmen viele Kosten und Mühen „ersparen“. Schnell können dann unfaire Methoden als Mittel zum Zweck dienen.
Tun Sie diesen Arbeitgebern diesen Gefallen nicht
Nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Lindacher auf, denn: Sie haben Ihr Recht auf Anstellung. Auch wenn es Ihrem Chef nicht gefällt, muss er sich trotzdem an die Gesetze halten. Mobbing, Bossing oder unfaire persönliche Behandlung lässt der Gesetzgeber nicht durchgehen.
Rechtsanwalt Lindacher: „Egal welchen Alters, wir haben viele Fälle durchgesetzt, bei denen die Arbeitgeber unfairen Druck auf den Arbeitnehmer ausgeübt haben. Da sind Abfindungen bis in den sechsstelligen Bereich keine Seltenheit“.
So wie im Fall von Sabine K. Zum Ende Ihrer aktiven Arbeitszeit, einige Jahre vor ihrem Renteneintritt, traten bei ihr einige Krankheitsbilder auf. Deswegen musste sie vermehrt zu Untersuchungen und Behandlungen. Die Fehlzeiten stiegen.
„Sabine, wie schaut es mit einem Vorruhestand aus?“ wurde Sabine K. von ihrem Chef gefragt. „Ich mache Ihnen alles möglich, wenn Sie das selbst in die Hand nehmen.“ Mit Sätzen wie: „Sabine, Ihre Arbeit lässt zu wünschen übrig“, wurde mit der Zeit der Druck erhöht. Von Mal zu Mal verstärkte sich der Druck, der vom Geschäftsführer auf die Angestellte einwirkte. Aber mit 60 Jahren schon in Rente zu gehen, dazu sah Sabine K. überhaupt keine Veranlassung – zöge dieser Schritt doch auch eine erhebliche finanzielle Belastung für sie nach sich. Sie dokumentierte die mehr als 50 Einflussnahmen, benannte Zeugen und nahm Kontakt mit ihrem Fachanwalt Arbeitsrecht auf.
Gemeinsam erfolgreich durchgesetzt
Heute arbeitet Sabine K. neben der Rente bei einem neuen Arbeitgeber. Ihre Berufserfahrung bringt sie bei diesem optimal ein. Die Strategie des vorhergehenden Chefs war für diesen übrigens wenig einträglich, da Sabine K. eine hohe Abfindung über ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht Lindacher vor Gericht durchsetzen konnte.
Rechtsanwalt Lindacher: „Ich kümmere mich vertrauensvoll um Ihren Fall. Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Ihre Situation verbessern können. Im besten Falle lösen Sie mit uns mehrere Probleme auf einmal!“
Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung. Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200
Ihr Thies Lindacher
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Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff: Abfindung nach Künigung erwirken. Gerne behandeln wir Ihre Fragen wie: Welchen Anspruch auf Abfindung haben Sie als Arbeitnehmer? Wann können Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung aushandeln? Wann gilt der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber? Was sagt das Kündigungsschutzgesetz – KSchG? Wann entsteht oder wann erlischt Ihr Anspruch auf Abfindung? Was ist, wenn Sie die Kündigung selbst ausgesprochen haben? Wie hoch können Abfindungen nach Kündigung durch den Arbeitgeber ausfallen? Wie hoch kann bzw. muss die Abfindung Zahlung nach dem KSchG ausfallen? In welchen Flällen wird in der Regel bei Kündigungen eine Abfindung gezahlt?
Wann ist die Kündigungsschutzklage sinnvoll? Wie wirkt sich der Aufhebungsvertrag von einem Arbeitsverhältnis aus? Wie ist die Auswirkung auf das Arbeitslosengeld? Wann muss bzw. kann ich den Arbeitgeber über eine Kündigungsschutzklage zum Zahlen einer Abfindung zwingen? Wie sieht die Abfindung Höhe bei einer 1a Lösung aus? Hier geht es direkt auf diese Seite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht München.
Sprechen Sie uns – am Besten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses – beim Abfindung bzw. Abfindungen an.