Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmer für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers ab.

Durch die Agentur für Arbeit werden hier bis zu 3 Monate abgesichert, die allerdings vor einem sog. Insolvenzereignis (Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung des Insolvenzantrages wegen Masse oder aber wegen der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland) liegen muss.

Abgedeckt wird im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 das volle Netto-Entgelt, allerdings nur, wenn das Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosen- und Rentenversicherung (2017: 6.350,00 €) liegt. Liegt das Einkommen darüber, wird lediglich ein Nettoeinkommen gezahlt, was sich bei Zugrundelegung eines Bruttoeinkommens entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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