Fragen im Vorstellungsgespräch

Häufig fragen Mandanten vor einem Vorstellungsgespräch, welche Fragen dort zulässig sind bzw. welche Fragen sie beantworten müssen und ob gegebenenfalls auf eine Frage eine falsche Antwort gegeben werden darf. Das gleiche Problem stellt sich nach der Einstellung, wenn der Arbeitgeber einen Personalfragebogen aushändigt, der teilweise mit sehr umfangreichen Fragen aufwartet. Hierzu eine kleine Übersicht:

  • Frage nach Schwangerschaft: Diese Frage ist entschieden. Es ist eine generell unzulässige Frage. Selbst eine schwangere Frau darf in diesem Fall lügen und ihre Schwangerschaft verneinen, ohne dass ihr dies später zum Nachteil gereichen könnte.

  • Gesundheitsfragen: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine Gesundheitsfragen stellen. Soll der Arbeitnehmer allerdings in einer gesundheitssensiblen Verwendung eingestellt werden (Arzt oder Krankenschwester), darf der Arbeitgeber Fragen nach ansteckenden Krankheiten stellen, um die Patienten zu schützen.

  • Frage nach Vorstrafen: Grundsätzlich darf der Arbeitgeber diese Fragen nicht stellen, es sei denn, sie seien wiederum für den Einsatz des Arbeitnehmers relevant. Dies kann beispielsweise sein, wenn die Vorstrafen einen Bezug zum konkreten Einsatz haben. So wird der Arbeitgeber eine Kassiererin fragen dürfen, ob Sie wegen eines Vermögensdeliktes verurteilt worden ist, ebenso einen Bankangestellten.

  • Schwerbehinderung: Nach einer Schwerbehinderung darf nach der heutigen Rechtslage nicht mehr gefragt werden.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

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