Exitstrategie für Arbeitnehmer: „Ich muss jetzt hier ‚raus!“
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„Nun bin ich schon 10 Jahre bei meinem Arbeitgeber. Anfänglich war ich begeistert, alles hat gepasst, alles hat gestimmt. Der Chef hat meine Ideen immer gut angenommen und dadurch hat er mir das Gefühl gegeben, dass ich dem Unternehmen mit einem Marketing-Management wirksame Impulse erzeugt habe. In diesen 10 Jahren ist das Unternehmen um insgesamt 500 Mitarbeiter gewachsen. Natürlich ging dies nicht alles über meinen Schreibtisch, natürlich waren Produkte und das gesamte Team mit verantwortlich. Doch meine Maßnahmen haben gezogen. Das habe ich schriftlich und kann es nachweisen. Neue Kunden kamen aufgrund unserer Kampagnen.
Irgendetwas stimmt nicht mehr. Seit Weihnachten 2018 versucht mein Chef mir zu vermitteln, dass ich offensichtlich nicht mehr der Richtige in der Marketing Position bin. Möchte er mich dazu bewegen, dass ich selbst kündige? Nein, das werde ich nicht tun, das wäre nicht besonders intelligent. Doch wie soll ich mit dieser Situation umgehen? Mittlerweile lässt der Chef seinen Unmut auf andere Ressortleiter überspringen und ich fühle mich einer unterschweligen Art des Mobbings ausgesetzt.
Soll ich kündigen? Darf ich kündigen? Muss ich ein offenes Wort an meinen Chef richten? Wenn er mich kündigt, erhalte ich dann eine Abfindung? Wenn ich selbst kündige, darf ich dann auch eine Abfindung erwarten? Herr Lindacher, ich habe so viele Fragen und ich hoffe, dass Sie mir helfen können.“
Rainer R., Regensburg
Uns erreichen viele ähnliche Anfragen, die wir gerne und kompetent als Fachanwälte für das Arbeitsrecht beantworten möchten. Dies tun wir gerne für die Eröffnung mit einem Telefongespräch. Wir werden Sie in unsere Kanzlei in der Münchner Innenstadt einladen. Wir wissen, dass der eigene Entscheidungsprozess für die Exitstrategie mit seinem Arbeitgeber langwierig und komplex ist. Auch eine Beratung wird Sie in die Lage versetzen, die bessere Entscheidung schon weit im Vorfeld von möglichen Geschehen auszulösen.
Vielleicht haben Sie ähnliche Fragen, die wir zumindest anreissen können:
- Arbeitnehmer und Führungspersonal haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Abfindung.
- Unternehmer möchten der Gefahr einer Gerichtsverhandlung aus dem Wege gehen. Deswegen ist die Möglichkeit der Abfindung gegeben.
- Wenn Abfindungen generiert werden, liegen diese zwischen einem halben bis zu einem ganzen Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
- Natürlich hängt die Erfolgssituation immer auch mit der Branche und der Professionalität Ihrer Vertretung durch einen geeigneten Arbeitsrechtsanwalt (Fachanwalt Arbeitsrecht) zusammen.
Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung. Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200. Wir sind in München lokalisiert, sind für Sie aber auch bundesweit für Sie erreichbar und aktiv. Wenn Sie an der Exitstrategie für Vorstand, CEO und Führungspersonal interessiert sind, klicken Sie hier.
Ihr Thies Lindacher
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Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff: Abfindung bei Kündigung. Abfindung bei Pandemie. Seit Beginn der Covid-19-Pandemie. Exitstrategie für Arbeitnehmer. Corona, Abfindung und Kündigung. Abfindung bei Corona? Erstens wegen der Pandemie. Zweitens wegen unserer Vorgehensweise. Drittens wegen Ihrem Nutzen. Seit dem Jahr 2006 sind wir auch als Fachanwalt in München ansässig. Mehr Hinweise zu: Betriebsbedingte Kündigung. Arbeitsrecht.
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