Außerordentlich gekündigt

Die außerordentliche Kündigung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht. Sie kann nur im Falle schwerer Verfehlungen und schwerer Vertragsverstöße ausgesprochen werden. So ist eine außerordentliche Kündigung z. B. denkbar bei Vermögensdelikten zum Nachteil des Arbeitgebers, bei Tätlichkeiten am Arbeitsplatz, bei beharrlicher Arbeitsverweigerung oder bei schwersten Beleidigungen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat jedoch immer eine Interessenabwägung stattzufinden. Hier wird beispielsweise die Dauer des bislang untadeligen Arbeitsverhältnisses, eine Zukunftsprognose und die Auswirkungen der Kündigung auf den Arbeitnehmer berücksichtigt.

Eine außerordentliche Kündigung, die im Lebenslauf am „ungeraden“ Beendigungsdatum relativ einfach zu erkennen ist, kann schwere Folgen für die weitere Karriere des Arbeitnehmers haben. Wird gegen eine solche außerordentliche Kündigung nicht vorgegangen, kann sich der Makel im Lebenslauf wie ein roter Faden durch die Erwerbsbiografie eines Arbeitnehmers ziehen.

Daher sollte im Falle einer außerordentlichen Kündigung immer ein erfahrener Arbeitsrechtler zu Rate gezogen werden.

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Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

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