Arbeitsrecht für Führungskräfte wichtiger denn je
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Was ihre eigene rechtliche Situation betrifft zeigen sich viele Führungskräfte oft überraschend wenig informiert. So unterschätzen Führungskräfte oft, wie leicht auch sie selbst arbeitsrechtliche Probleme bekommen können. Dann benötigen sie viel schneller arbeitsrechtliche Unterstützung als gedacht. Die meisten von ihnen kommen eher in Bezug auf Entlassung oder Einstellung Untergebener mit dem Arbeitsrecht in Berührung.
Es lohnt sich aber, rechtzeitig Kenntnis über die eigene rechtliche Position zu erlangen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. LINDACHER – Arbeitsrecht unterstützt Sie beim Thema Arbeitsrecht für Führungskräfte kompetent und wirkungsvoll.
Wir vertreten Ihre Interessen:
„Stecken Sie das ,Feld‘ Ihrer rechtlichen Position frühzeitig ab, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Führungskräfte sind in der heutigen Zeit schnelllebiger Veränderungen – auch in der Wirtschaft – schneller eine Zielscheibe als im beruflichen Alltag vielleicht gedacht. Weht ,von oben‘ ein neuer Wind, könnten Sie irgendwann außenvor bleiben.“
Deshalb: Lernen Sie Ihre (Arbeits-)Rechte kennen und rüsten Sie sich. Wenn Sie schon in Schwierigkeiten sind, ist die rechtliche Beratung umso dringender nötig. Nur so schützen Sie Ihre Position oder sorgen im Ernstfall für einen profitablen Exit.
Ein aktueller Fall aus dem Arbeitsrecht für Führungskräfte:
Was das Arbeitsrecht für Führungskräfte betrifft, können wir von unserem Mandanten Walther K. berichten. Als Führungskraft auf höherer Ebene in einem großen, börsennotierten Unternehmen wähnte er sich seiner Position sicher. In den ihn unterstellten Abteilungen war er bestens akzeptiert – und mögliche Gegner brachten sich nicht in Stellung. Als die Unternehmenssparte, in der seine Abteilung integriert war, als eigenes Unternehmen an die Börse emittiert wurde, änderte sich die Führungsstruktur im Unternehmen. Es gab von oben den sprichwörtlichen „neuen Wind“ – für ihn war es allerdings ein sehr kalter Wind. Schnell spürte er, dass er selbst zur Disposition stand und dass auf mögliche Fehler seinerseits regelrecht gewartet wurde. Wie lange würde er sich noch auf seiner Position – wenn nicht gar im Unternehmen – halten können?
Aufgrund dieser neuen Entwicklung wandte sich Walther K. an uns.
Wir haben es geschafft:
Gemeinsam mit unserem Mandanten durchleuchteten wir in enger Begleitung seine aktuelle Position – auch im Hinblick auf die im Unternehmen vereinbarten rechtlichen Regelungen. Wie sah sein Kündigungsschutz aus? War er ein sog. „leitender Angestellter“ im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes? War die Frage der Abfindung geregelt? Konnte man ihn überhaupt einfach „loswerden“?
Dabei stießen wir auf eine Klausel im Alt-Vertrag, die ihm eine außergewöhnlich hohe Abfindung zubilligte. Das wäre im neu ausgegliederten Unternehmen nicht mehr der Fall gewesen, doch konnte er sich auf seinen seit 18 Jahren bestehenden Vertrag berufen. Er selbst hätte das nicht gedacht und freute sich umso mehr, dass wir ihm seine starke Verhandlungsposition aufzeigen konnten. Mit diesem Wissen ging er aktiv auf das Unternehmen zu, weil er mit dessen neuer Ausrichtung nicht einverstanden war. Er konnte nun eine Abfindung mit einem für ihn unerwartet hohem Niveau aushandeln und wechselte damit gestärkt in ein anderes Unternehmen.
Das sagt der Spezialist für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Lindacher: „Kontaktieren Sie mich rechtzeitig, wenn Sie spüren, dass Schwierigkeiten auf Sie zukommen könnten. Wir sind spezialisiert auf das Arbeitsrecht für Führungskräfte. Oft müssen und können wir in großer Eile für unsere Mandanten handeln. Einfacher ist es für unsere Mandanten jedoch, sich auf den Fall des Falles vorzubereiten. Damit mildern Sie entstehende belastende Situation von vornherein gut ab. Viele gehen als Sieger.“
Deshalb gilt: Wir prüfen Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung.
Treten Sie umgehend dazu mit uns in Kontakt unter Telefon: 089 / 53 868 200
Ihr Thies Lindacher
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Wir kämpfen für Ihr Recht rund um das Thema Arbeit. Tag für Tag haben wir Praxis auf diesem Gebiet, weil wir eine spezialisierte Fachanwalts-Kanzlei sind. Der direkte Kontakt zu Ihrem Anwalt vermittelt mehr, als z.B. ein Seminar könnte. Sind Sie Teil der Führung im Unternehmen? Dann fragen Sie uns, wenn Sie Verdacht schöpfen. Wir sind zwar nicht rund um die Uhr, aber zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Sie können uns aber rund um die Uhr eine E-Mail schreiben. Was Sie konkret in Ihrer Lage tun, kann in vielen Punkten entscheidend sein. Als höherrangiger Mitarbeiter im Management oder auch als Geschäftsführer kann unsere Leistung für Sie interessant sein.
Haben Sie zum Teil Recht oder voll und ganz? Wir prüfen Ihren Fall. Anders als ein Seminar bzw. Praxis Seminar an einem Ort ist die juristische Beratung ohne langes Seminar – auf der Basis erfahrener juristischer Praxis im Arbeitsrecht. Als Mitarbeiter in der Führung sieht die Kündigung anders aus, als bei Angestellten in einem einfachen Arbeitsverhältnis. Fragen Sie uns nach Details. Vereinbaren Sie als Manager oder Geschäftsführer einfach einen Termin mit uns – gerne auch online.