Häufig erhalten Mandanten im ersten Trennungsgespräch auch ein erstes Angebot – auch über eine Abfindung. Es ist ganz wichtig hier weder etwas zu unterschreiben, noch sich selbst auf Verhandlungen einzulassen, bevor man fachkundigen Rat eingeholt hat. Erfahrene Verhandlungsführer sind selbst nicht betroffen und sind mit den Gepflogenheiten bei arbeitsrechtlichen Vergleichsverhandlungen vertraut.
Im Falle einer Einigung sollte ein Gesamtpaket ausgehandelt werden, damit nicht an anderer Stelle noch Konfliktpotential droht (z.B. bei der variablen Vergütung oder dem Zeugnis).
Das erzielen einer hohen Abfindung erfordert eine fein abgestimmte Strategie und intensive auf den Einzelfall bezogene Beratung. Eine rechtzeitige Beratung kann über sehr viel Geld entscheiden. Sie möchten Rechtsanwalt Arbeitsrecht München hier in der Seite besuchen?