Abfindung Höhe für Vorstände – Lindacher unterstützt
+++ aktuell +++
Besonders in Zeiten markanter Umwälzungen in der Wirtschaft stehen nicht nur die Positionen von Angestellten zur Disposition. Schnell kann auch der Vorstand oder Geschäftsführer eines Unternehmens in die Schusslinie geraten – auch wenn die Gründe dafür unberechtigt sind. So kann er oder sie das Ventil im Sinne eines Bauernopfers sein, damit sich Aufsichtsräte reinwaschen können.
Ziel der übergeordneten Gremien kann es dabei sein, ihr selbst verschuldetes Ausbremsen mutiger Strategien des Vorstandes, zu vertuschen. Obwohl man dem Vorstand keine Beinfreiheit gewährte, kann er durch eine derartige Vertuschungsstrategie – trotz richtiger Entscheidungen – zur Zielscheibe im Unternehmen werden.
Thies Lindacher: „Unabhängig, wie sich Ihre Situation im Detail gestaltet: Durch meine langjährige Arbeit mit Führungskräften und Vorständen kenne ich die Strategien, die gefahren werden, um sich ,notfalls‘ auch verdienter Geschäftsführer zu entledigen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Mit meiner Unterstützung können Sie wirksam gegensteuern. Mittels der Abfindung Höhe können Sie im Ernstfall erhobenen Hauptes und mit neuer Energie aus dem alten in ein neues Wirkungsfeld eintreten.“
So wie im Fall Klaus K., der Vorstand in einer mittelständischen Aktiengesellschaft war. Mit vorausschauendem Blick und viel Leidenschaft vertrat er die Position, „sein“ Unternehmen durch mutige Entscheidungen rechtzeitig auf den Strukturwandel der Automobilindustrie vorzubereiten. Die Strategie hatte er bereits klar ausgearbeitet. Jedoch scheiterte er über eine längere Strecke mit der Umsetzung seiner Pläne, da es von Seiten des Aufsichtsrates kein grünes Licht gegeben hat. Loyal zum Unternehmen schlug er die Umwandlung immer wieder vor, auch wenn er „auf Wände“ stieß.
Mit dem Wandel der Automobilindustrie hin zur Elektromobilität, die erst vom chinesischen Markt her und nun auch in Europa und seit einigen Jahren verstärkt von der Bundesregierung vorangetrieben wird, geriet sein Unternehmen dann in Schieflage. Schnell suchte man nach Schuldigen. Und er geriet, trotz seiner rechtzeitig ins Feld geführten Ansätze, in die – auch öffentliche – Schussline.
Berechtigte Interessen vertreten
Mit Unterstützung von Thies Lindacher gelang es Klaus K., die berechtigten Gründe darzulegen, warum er das falsche Ziel der „Anklage“ war. Unser Ziel war es nicht nur, seinen guten Leumund wiederherzustellen. Wir haben noch einmal ganz klar seine – richtige – Position dargezustellt, um ihm einen guten Austritt aus dem Unternehmen zu ermöglichen. Damit konnten wir ihm den unbelasteten Weg für seine zukünftige Karriere frei machen. Auch über die Abfindung Höhe sollte seine erbrachte Leistung für das Unternehmen ehrlich honoriert bzw. falsche Anschuldigungen kompensiert werden.
Wir haben es geschafft: Heute arbeitet Klaus K. in einem zwar etwas kleineren Unternehmen, das jedoch innovative Produktlösungen auf den Markt bringt – und vor allem offener für mutige Ansätze ist. So wirkt er mit neuer Kraft und kann die in seiner bisherigen Karriere gesammelten Erfahrungen gewinnbringend ins neue Unternehmen einbringen.
Thies Lindacher: „Lassen Sie sich Ihre Erfolge – oder auch richtigen Strategien – nicht zerreden. Ich unterstütze Sie gerne, um Ihren guten Ruf zu retten, damit Sie keinen unverschuldeten Karriereknick hinnehmen müssen. Setzen Sie mich als wirksames ,Schild‘ zu Ihrer Verteidigung für ein.“
Wir prüfen wir Ihre Situation in einer gemeinsamen Besprechung. Rufen Sie uns dazu umgehend an: Telefon: 089 / 53 868 200
Ihr Thies Lindacher
Damit dieser Suchbegriff Abfindung und die wichtigen Informationen für Sie auffindbar in Google auffindbar sind:
Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff: Abfindung von Arbeitgeber. Kündigung Arbeitnehmer Vorstand. Seit Beginn an. Ihren Anspruch verteidigen. Abfindungen für Vorstände ermitteln. Kündigung durch Arbeitgeber. Wir vertreten aber auch Arbeitnehmer.
Abfindung für Arbeitgeber berechnen. Seit der Kündigung von Arbeitnehmer. Abfindung: Abfindungshöhe Berechnung Jahre im Arbeitsverhältnis. Anspruch auf Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG. Erstens wegen der Professionalität. Zweitens wegen der Durchgängigkeit. Seit Beginn an sind Abfindungen im KSchG geregelt. Sprechen Sie mit uns zum Thema Abfindung. Hier geht es direkt auf diese Seite: Rechtsanwalt Arbeitsrecht München.