Betriebsbedingte Kündigung

Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter sowie Beschäftigungsdauer über 6 Monate) stellt die betriebsbedingte Kündigung eine der drei sozialen Rechtfertigungen des Kündigungsschutzgesetzes dar.

Betriebsbedingte Gründe: Will der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützen, muss er zunächst eine sog. unternehmerische Entscheidung darlegen. Er muss nachvollziehbar darlegen, dass er eine organisatorische Entscheidung getroffen hat, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führt. Bereits in dieser Stufe kann der Arbeitgeber eine Vielzahl von Fehlern begehen, die der anwaltlichen Prüfung bedürfen. Nach der Darlegung der unternehmerischen Entscheidung muss der Arbeitgeber dann eine sog. Sozialauswahl durchführen. Er muss zunächst alle Mitarbeiter identifizieren, die miteinander vergleichbar sind (Qualifikation, Hierarchieebene, Gehaltsniveau). Sodann muss er unter Verwendung der Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltsverpflichtungen den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin identifizieren, die sozial am wenigsten schutzwürdig ist.

Im Rahmen dieser Sozialauswahl kann der Arbeitgeber wiederum sehr viele Fehler begehen, so dass eine anwaltliche Überprüfung dringend anzuraten ist.

Für Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung

089 / 53 868 200

lindacher@lindacher-arbeitsrecht.de

Kontaktformular

Nutzen Sie mit uns die Welt der digitalen Kommunikation!

Damit dieser Suchbegriff Betriebsbedingte Kündigung für Sie auffindbar ist

Wir verwenden Suchmaschinenoptimierung für den oben aufgeführten Begriff. Lindacher Arbeitsrecht München. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit 2002 in München. Seit 2006 als Fachanwalt für Sie tätig. Schließlich möchten Sie Ihre Ziele erreichen.

Seit mehr als 14 Jahren setzt sich Rechtsanwalt Thies Lindacher mit maximalem Engagement für Ihre Rechte und Interessen im Arbeitsrecht ein. Der Fachantwalt für Arbeitsrecht München berät und vertritt Sie auf der Basis seiner soliden Kenntnisse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer gehören ebenso zur Mandantschaft von Herrn Rechtsanwalt Lindacher ebenso wie Führungskräfte, Vorstände und CEO’s. All deren Rechte sind im Arbeitsrecht fixiert. Im Rahmen der erfolgreichen Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erwarb Thies Lindacher umfassendes theoretisches und praktisches Wissen, mit dem er sich für Sie und das Arbeitsrecht München stark macht.

Seit 2002 Rechtsanwalt in München. Seit 2006 als Fachanwalt im Arbeitsrecht, München. Schließlich sind wir Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht in München. Seit 2002. Seit Anfang an.

  • Betriebsbedingte Kündigung